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versicherte monatliche Rente (garantierte Rente)......... .............: 277,10 €
jährlicher Beitrag (bis zum 67. Lebensjahr).......................................: 2.000,00 €
mögliche monatliche Gesamtrente bei Rentenzahlungsbeginn .................: 434,59 € *) (einschl. Rentenerhöhung aus der Überschussbeteiligung) oder Kapitalabfindung ........................................................................: 67.154,00 €
mögliche Gesamtleistung bei Kapitalabfindung .....................................: 105.321,00 € *) (einschließlich Überschussbeteiligung)
mögliche Gesamtleistung bei Kapitalabfindung, falls die in die Berechnung einfließende Verzinsung (2008) um 1 Prozentpunkt niedriger ausfällt .................................................: 92.489,00 € *) um 1 Prozentpunkt höher ausfällt .....................................................:120.082,00 € *)
Die spätere Leistung aus der Direktversicherung wird erst im Rentenalter versteuert, wenn der individuelle Steuersatz meist deutlich niedriger ist als während der Berufstätigkeit.
Leistungen der betrieblichen Altersversorgung / Direktversicherung (Renten und Kapitalabfindungen) werden für die Bemessung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen, sofern der Versicherte Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Darüber hinaus werden die Leistungen auch bei der Bemessung der Einkommensteuer berücksichtigt (nachgelagerte Besteuerung).
Vor Rentenbeginn werden die Überschüsse aus dieser Rentenversicherung für eine Bonusrente ohne Todesfallleistung in der Aufschubzeit verwendet. Bei Kündigung wird aus den bisher zugeteilten Überschussanteilen zunächst keine Leistung fällig, es wird grundsätzlich die erreichte Bonusrente ab Erleben des Rentenzahlungsbeginns gezahlt.
Die in der Rentenbezugszeit anfallenden Überschussanteile erhöhen die Rentenzahlungen, erstmals ein Jahr nach Rentenbeginn. Die Überschüsse werden für eine jährliche Überschussrente von z.Z. 2 % der jeweils gezahlten Vorjahresrente verwendet. *)
*) Zur Überschussbeteiligung ist zu berücksichtigen: Die Leistungen aus der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden, sie gelten nur dann, wenn die für das Jahr 2008 festgelegten und in dieser Berechnung zugrunde gelegten Überschussanteile während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Bonusrente ist eine Verwendungsform der Überschussbeteiligung.
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