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Beispiel (ab 2008):
Ein verheirateter Arbeitnehmer mit 2 Kindern hat ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen von 30.000,- €. Die Ehefrau ist nicht berufstätig. Spart das Ehepaar nun insgesamt den Höchstbeitrag von 4% (= 1.200,- €), erhält es staatliche Zulagen von insgesamt 678,- € ( 154,- € für ihn, 154,- € für seine Frau und 2 x 185,- € für die Kinder). Als eigener Beitrag ist somit nur 522,- € zu zahlen. Die staatlichen Zulagen machen also mehr als die Halfte der Sparbeiträge aus.
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