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Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der Privaten Krankenversicherungen (PKV) unterscheiden sich erheblich.
So zahlt die GKV ein Krankengeld nur bis “70% des regelmäßigen Arbeitsentgelts” und nur bis zu bestimmten Höchstsätzen, die bei vielen Arbeitnehmern und Selbständigen bei weitem nicht ausreichen. Ausserdem zahlt die GKV ein Tagegeld wegen derselben Krankheit nur maximal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Allerdings gibt es auch zwischen den Privaten Krankenversicherungen erhebliche Leistungsunterschiede.
Beispielsweise müßen die Fragen geklärt werden, ob eine Krankenversicherung auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet, ob der Versicherungsschutz nur in Deutschland, in Europa, oder aber weltweit gilt, ob das Tagegeld auch tatsächlich für jeden Tag gezahlt wird, also auch samstags und sonntags. Wichtig ist auch die Frage, ob das PKV-Unternehmen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten die Höhe des Krankentagegeldes anpasst, wenn sich das Nettoeinkommen des Versicherten im Laufe der Zeit erhöht (ganz wichtig).
Sie sehen allein an diesen Beispielen, daß die Leistungsunterschiede der einzelnen Unternehmen sehr groß sind. Wir empfehlen Ihnen deshalb unsere langjährigen Erfahrungen und unsere Preis- und Leistungsvergleiche zu nutzen.
Wir sagen Ihnen, wo Sie die für Sie besten Leistungen finden, welche Tagegeldhöhe für Sie notwendig ist, ab welchem Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit Sie Krankentagegeld versichern können, oder ob eine Krankenhaustagegeldversicherung für Sie ausreicht, und natürlich, was eine solche Versicherung für Sie kostet.
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